Starterbatterien gemäß DIN VDE 0108 |
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Allgemeine Anforderungen an Starterbatterien und Ladegeräte
An die Starterbatterie von Dieselmotoren werden ganz besondere Anforderungen gestellt. Bedeutende Wirtschaftsgüter und auch menschliches Leben können auf dem Spiel stehen. Dies gilt im besonderen überall dort, wo die Ersatzstromversorgung einsetzen muss, wenn Netzstörungen Industriebetriebe, Telekommunikationssysteme sowie Krankenhäuser beeinträchtigen. Eine Verzögerung beim Starten bzw. der Totalausfall können zu unangenehmen Folgen oder gar Katastrophen führen. Kraftfahrzeugbatterien sind zum Starten von Dieselersatzstromaggregaten nicht zugelassen. Die Erhaltungsladespannung muss überwacht werden, ohne dass kurzzeitige Spannungseinbrüche während des Anlassens oder der Wiederaufladung eine Meldung auslösen dürfen. Die Batterie darf nur zum Starten, Steuern und Überwachen des Aggregates genutzt werden. Wird die Automatik des Ersatzstromaggregates aus einer eigenen Batterie gespeist, so ist für diese ein separates Ladegerät erforderlich. Die Anforderungen der DIN VDE 0108 im einzelnenDie Batterien sind so zu bemessen, dass aus dem Erhaltungsladezustand bei einer Umgebungstemperatur von 5°C ein dreimaliger Start mit 10 s Dauer und 5 s Pause erfolgen kann. Die Ladeeinrichtung muss mit IU-Kennlinie nach DIN 41773 die Batterie in 10 h auf 90 % der Nennkapazität aufgeladen haben. |
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